21. Dezember 2020
Offshore Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin 4; Ankündigung von Vermessungsarbeiten für die Trassenplanung
Hiermit weisen wir auf ein Schreiben der Firma K2 Engineering GmbH hin, welche von der Firma Amprion Offshore GmbH mit der Planung und Trassierung der o.g. Projekte beauftragt wurde.
Den Wortlaut des Schreibens und die Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie nachstehend.
Anschreiben K2 Engineering Ankündigung VermessungsarbeitenListe der betroffenen Flurstücke
Weitere Bekanntmachungen
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21. Januar 2021
Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen gem. § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Gemeinde Hinte keine Präsenzsitzungen statt.
Der Rat der Gemeinde Hinte hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Aussetzung der Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in KindertagesstättenBeschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt, die Erhebung von Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten ab Januar 2021 bis zur Einführung des Regelbetriebes auszusetzen.Den Beschluss veröffentliche ich hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG.
Hinte, den 21.01.2021
Der Bürgermeister
U. Redenius -
21. Dezember 2020
Offshore Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin 4; Ankündigung von Vermessungsarbeiten für die Trassenplanung
Hiermit weisen wir auf ein Schreiben der Firma K2 Engineering GmbH hin, welche von der Firma Amprion Offshore GmbH mit der Planung und Trassierung der o.g. Projekte beauftragt wurde.
Den Wortlaut des Schreibens und die Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie nachstehend.
Anschreiben K2 Engineering Ankündigung Vermessungsarbeiten -
17. Dezember 2020
Bekanntmachung Sitzübergang im Rat der Gemeinde Hinte
Ratsherr Rolf Jaenicke, Möwenstraße 16, 26759 Hinte, hat den Verzicht auf seinen Sitz im Rat der Gemeinde Hinte zum 31.12.2020 erklärt. Ich habe gemäß §44 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 38 Abs. 3 NKWG festgestellt, dass der dadurch freigewordene Sitz im Rat der Gemeinde Hinte auf Frau Maréen Hoffmann, Friedenstraße 28, 26759 Hinte, übergegangen ist.
Hinte, den 16.12.2020
Der Gemeindewahlleiter
Janssen -
15. Dezember 2020
Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen gem. § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Der Rat der Gemeinde Hinte hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgende Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst:
Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen zum 31.12.2020
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt die Auflösung der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen zum 31.12.2020.Beratung und Beschlussfassung über die Abberufung des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen, Mathias Eeten, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt mit einer notwendigen 2/3 Mehrheit die Abberufung des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Cirkwehrum/Westerhusen, Mathias Eeten, zum 31.12.2020.Beratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hinte
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt die anliegende Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hinte.
Satzung FFW Gemeinde HinteBeratung und Beschlussfassung über die Satzung über die Kinder- und Jugendfeuerwehren der Gemeinde Hinte
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt die anliegende Satzung über die Kinder- und Jugendfeuerwehren der Gemeinde Hinte.
Satzung Kinder- und Jugendfeuerwehr Gemeinde HinteBeratung und Beschlussfassung über den Mandatsverzicht des Ratsmitglieds Rolf Jaenicke (FLH) zum 31.12.2020
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte stellt fest, dass die Voraussetzungen für einen Sitzverlust gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für das
Ratsmitglied Rolf Jaenicke (FLH) zum 31.12.2020 vorliegen.Besetzung des Verwaltungsausschusses
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Verwaltungsausschusses fest:Besetzung des Ausschusses für Bürgerservice
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Ausschusses für Bürgerservice fest:Besetzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung
Beschluss: Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung fest:
Besetzung des Ausschusses für Innere Dienste
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte stellt zum 01.01.2021 folgende Besetzung des Ausschusses für Innere Dienste fest:
Die Beschlüsse veröffentliche ich hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG.
Hinte, den 15.12.2020
Der Bürgermeister
U. Redenius -
13. November 2020
Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach den §§ 36 Abs.2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) haben die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten
- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (Altersjubiläen i.d.S. sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)
- an Adressbuchverlage
widersprechen kann.
Gem. § 36 Abs. 2 BMG ist eine Datenübermittlung von Daten zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten regelmäßig übermitteln. Gem. § 42 Abs. 3 BMG wird hiermit auf das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften hingewiesen.
Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, an die Gemeinde Hinte, Bürgerbüro, Brückstraße 11 a, 26759 Hinte zu richten.
Pro Person muss eine separate Widerspruchserklärung abgegeben werden. Diese muss mindestens Familienname, Rufname, Geburtsdatum und Anschrift enthalten und muss von jedem Erklärenden unterschrieben sein.
Schon früher bei der Gemeinde Hinte eingereichte Widerspruchserklärungen behalten Ihre Gültigkeit und werden weiterhin berücksichtigt.
Wer von dem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch macht, hat keinen Anspruch auf nachträgliche Berichtigung oder Wiedergutmachung eines Nachteils, der ihm durch dieses Versäumnis entstehen könnte.
Hinte, 13.11.2020
Der Bürgermeister
In Vertretung
Ukena