14. November 2019
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0701 „Nordring“ in Suurhusen
Der Rat der Gemeinde Hinte hat am 15.03.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 0701 zu ändern (3. Änderung). Die Änderung beinhaltet die Umlegung des Geh- und Wanderweges entlang des Suurhuser Tiefes und die Ausweisung einer Wohnbaufläche anstelle einer öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Suurhusen. Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtskarte als Bestandteil der Bekanntmachung.
Da die Aufstellung der Bebauungsplanänderung der Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung dient, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 BauGB (21. Dezember 2006) ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Durch die geplante Änderung wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 wird abgesehen. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0701 einschließlich der Begründung liegt in der Zeit vom
25. November 2019 bis einschl. 06. Januar 2020
während der Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.30 (Montag-Freitag) sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr (Montag und Donnerstag) und von 14.00 bis 17.00 Uhr (Dienstag) im Raum 16 des Rathauses der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und ist im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hinte www.hinte.de einzusehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit von jedermann Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post (Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte), per Fax (04925/921199) oder per E-Mail (mueller@hinte.de) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gem. § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinte, den 13. November 2019
Der Bürgermeister
M. Eertmoed
B-Plan-Nr.-0701-3.-Änderung-Planzeichnung-1.pdf
B-Plan-Nr.-0701-3.-Änderung-Begründung-1.pdf
Weitere Bekanntmachungen
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05. Dezember 2019
Bürgermeisterwahl 2020; Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss
Am Dienstag, den 17. Dezember 2019 findet um 17.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte, eine Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters am 02. Februar 2020 statt.
Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder
2. Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters
Hinte, den 05.12.2019
Der GemeindewahlleiterJanssen
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15. November 2019
Hinweis auf öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Hinte, Brückstraße 11 a, 26759 Hinte, Tel. 04925-9211-0, Fax 04925-9211-99 schreibt folgenden Wettbewerb öffentlich aus:
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14. November 2019
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0701 „Nordring“ in Suurhusen
Der Rat der Gemeinde Hinte hat am 15.03.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 0701 zu ändern (3. Änderung). Die Änderung beinhaltet die Umlegung des Geh- und Wanderweges entlang des Suurhuser Tiefes und die Ausweisung einer Wohnbaufläche anstelle einer öffentlichen Grünfläche im Ortsteil Suurhusen. Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtskarte als Bestandteil der Bekanntmachung.
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11. November 2019
Änderung der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderatswahl
Mit Datum vom 21. Juni 2016 habe ich gemäß § 8 Abs. 4 Nds. Kommunalwahlordnung die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinderatswahl am 11.09.2016 öffentlich bekannt gemacht. Die Zusammensetzung hat sich wie folgt geändert:
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06. November 2019
Bekanntmachung Planfeststellung Netzanbindung Dolwin 5
Planfeststellung der Netzanbindung DolWin 5, 600 kV-DC-Leitung DolWin epsilon – Emden/Ost Abschnitt Landtrasse; 1. Planänderung
I.
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Tennet Offshore GmbH für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch.Für die ursprünglich zur Netzanbindung der Offshore-Plattform BorWin delta mittels 600-kV-Gleichstromleitung vorgesehene Landtrasse BorWin4 von Hamswehrum bis UW Emden-Ost haben Planunterlagen bereits vom 02.04.2013 bis zum 02.05.2013 in den Gemeinden Hinte, Krummhörn und in der Stadt Emden öffentlich ausgelegen. Der Planfeststellungsbeschluss hierzu erging am 17.02.2015. Mit Planänderungsbescheid gem. § 43 d EnWG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG vom 28.05.2018 dient die festgestellte Trasse nunmehr der Errichtung und des Betriebes einer Netzanbindung der Offshore-Plattform DolWin epsilon. Zugleich wurde das auf dieser Trasse zu errichtende Netzanbindungssystem in „Netzanbindung DolWin 5, 600 kV-DC-Leitung DolWin epsilon – Emden/Ost Abschnitt Landtrasse“ umbenannt, im Folgenden „DolWin 5 Land“.