17. Januar 2018
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 0427 „Erweiterung Am Greetsieler Sieltief“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0427 „Erweiterung Am Greetsieler Sieltief“ mit dem Ziel beschlossen, im Bereich zwischen der Straße Alter Heerweg und dem Gewässer „Neues Greetsieler Sieltief“ in Hinte Wohnbauflächen auszuweisen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0427 „Erweiterung Am Greetsieler Sieltief“ befindet sich südlich der Straße Alter Heerweg, östlich der Straße An der Sporthalle, westlich der Straße Am Apfelgarten und nördlich des Gewässers Neues Greetsieler Sieltief und ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Planentwurf mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO nebst Begründung einschließlich Umweltbericht, Verkehrsuntersuchung, Bodenuntersuchung sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsvorschlag liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 26. Januar 2018 bis zum 26. Februar 2018, beide Tage einschließlich, während der Dienststunden von 8.00 Uhr bis 12.30 (Montag-Freitag) sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr (Montag und Donnerstag) und von 14.00 bis 17.00 Uhr (Dienstag) im Raum 16 des Rathauses der Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Hinte www.hinte.de einzusehen. Die Öffentlichkeit kann sich während der Auslegungszeit eingehend über die beabsichtigte Planung informieren bzw. ihre Stellungnahme dazu abgeben; es besteht auch allgemein die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass nachfolgend genannte wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen und dass die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, die ebenfalls mit ausgelegt werden:
Begründung und Umweltbericht mit:
- Informationen über Auswirkungen der Planung auf den Menschen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf das Wohnumfeld und die Erholungsfunktion des Plangebietes,
- Information zu den Einflüssen auf Pflanzen und Tiere im Plangebiet, insbesondere im Hinblick auf bestehende Gehölze, Gräben und die Eignung als Brutgebiet für bestimmte Vogelarten,
- Information zu den Auswirkungen auf den Boden im Plangebiet, insbesondere durch die Versiegelung,
- Information über Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Maßnahmen zur Oberflächenentwässerung,
- Information über Auswirkungen auf Klima/Luft hinsichtlich der Entstehung von Kaltluft,
- Informationen über das Landschaftsbild hinsichtlich des Verlustes einer ortsbildprägenden Freifläche,
- Information über Kultur- und sonstige Sachgüter,
- Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie eine Bilanzierung der Eingriffe und Ableitung und Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebiets.
Bodenuntersuchung des Büros H & M, Hesel mit Informationen zur Bodenbeschaffenheit und-zusammensetzung insbesondere hinsichtlich des Vorhandenseins potenziell sulfatsaurer Böden und Hinweisen zum Umgang mit diesen.
Verkehrsuntersuchung des Büros Zacharias Verkehrsplanungen, Hannover mit Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anbindung des Plangebietes an das öffentliche Verkehrsnetz.
Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
- Stellungnahme des OOWV vom 12.09.2017, Themen: Trinkwasser, Abwasser
- Stellungnahme des Ersten Entwässerungsverbandes Emden vom 25.08.2017, Themen: Oberflächenentwässerung, Räumstreifen, Grundstücksangelegenheiten
- Stellungnahme der Ostfriesischen Landschaft vom 31.08.2017, Thema: Bodendenkmalschutz
- Stellungnahme der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.08.2017, Thema: externe Kompensationsmaßnahmen
- Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 23.08.2017, Thema: militärische LV-Radaranlage Brockzetel
- Stellungnahme des Landkreises Aurich vom 18.09.2017, Themen: Oberflächenentwässerung, Verkehrsberuhigung, sulfatsaure Böden, RROP, Bauleitplanung, Artenschutz, Baudenkmalpflege
- Stellungnahmen der GASCADE Gastransport GmbH vom 25.08.2017, der Avacon Netz GmbH vom 24.08.2017, Deutsche Telekom Technik GmbH vom 06.09.2017, Statoil Deutschland GmbH vom 04.09.2017, Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 15.09.2017, EWE Netz GmbH vom 14.09.2017, Themen: Lage von Versorgungsleitungen
Mündliche Hinweise von Bürgern anlässlich der Informationsveranstaltung am 15.08.2017 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Themen Baustellenverkehr, Verbindung Straßen Alter Heerweg-Cirkwehrumer Straße, Verkehrszählung, Beweissicherungsverfahren Alter Heerweg, Ausbau Weg Schule, Slipanlage.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit von jedermann Stellungnahmen (mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Darüber hinaus können die Stellungnahmen per Post (Gemeinde Hinte, Brückstraße 11a, 26759 Hinte), per Fax (04925/921199) oder per E-Mail (mueller@hinte.de) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung iSd § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinte, den 17. Januar 2018
Der Bürgermeister
M. Eertmoed
B-Plan-0427-Abwägung-frühz.-Beteiligung.pdf
B-Plan-0427-Begründung.pdf
B-Plan-0427-Bodenuntersuchung-auf-PASS.pdf
B-Plan-0427-Sammelmappe-Festsetzungen.pdf
B-Plan-0427-Umweltbericht.pdf
B-Plan-0427-Verkehrsgutachten-1.pdf
B-Plan-0427-Zeichn.-u.-textl.-Festsetzungen.pdf
Weitere Bekanntmachungen
30. Januar 2019
Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach den §§ 36 Abs.2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) haben die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten
- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen i.d.S. sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)
- an Adressbuchverlage
widersprechen kann.
Gem. § 36 Abs. 2 BMG ist eine Datenübermittlung von Daten zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten regelmäßig übermitteln. Gem. § 42 Abs. 3 BMG wird hiermit auf das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften hingewiesen.
Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, an die Gemeinde Hinte, Bürgerbüro, Brückstr. 11 a, 26759 Hinte zu richten.
Pro Person muss eine separate Widerspruchserklärung abgegeben werden. Diese muss mindestens Familienname, Rufname, Geburtsdatum und Anschrift enthalten und muss von jedem Erklärenden unterschrieben sein.
Schon früher bei der Gemeinde Hinte eingereichte Widerspruchserklärungen behalten Ihre Gültigkeit und werden weiterhin berücksichtigt.
Wer von dem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch macht, hat keinen Anspruch auf nachträgliche Berichtigung oder Wiedergutmachung eines Nachteils, der ihm durch dieses Versäumnis entstehen könnte.
Hinte, 30.01.2019
Der Bürgermeister
M. Eertmoed19. Januar 2019
Bekanntmachung Auslegung 2. Änderung B-Plan Nr. 0306
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0306, Gemeinde Hinte
13. Dezember 2018
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2019/2020
Sofern im Kindergartenjahr 2019/2020 der Besuch einer unserer Krippen oder Kindergärten gewünscht wird, werden hiermit alle Personensorgeberechtigten aufgefordert, ihre Kinder unter Vorlage der Geburtsurkunde im Rathaus der Gemeinde Hinte, bei der Teamleiterin „Bildung und Familie“, Silvia Eertmoed, Zimmer 5, oder online unter www.hinte.de / Kindertagesstätten / Online-Anmeldeformular anzumelden, sofern dieses noch nicht geschehen ist.
Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2019.
Hinte, im Dezember 2018
Der Bürgermeister
M. Eertmoed08. November 2018
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 0606 mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0604 der Gemeinde Hinte
Auslegung gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Hinte hat in seiner Sitzung am 16.07.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 0606 mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 0604 durchzuführen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Planentwurf auf die Dauer eines Monats gemäß § 13 a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Planänderung erfolgt zur Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus der nachstehenden Karte ersichtlich.
26. Oktober 2018
Bekanntmachung Ergebnis der Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes der Gemeinde Hinte
Wahlzeitraum: 22.10. – 26.10.2018