Schiedspersonen
Allgemeines:
Für jede Gemeinde ist eine Schiedsperson zu bestellen. In größeren Gemeinden erfolgt eine Aufteilung in mehrere Bezirke. Die Gemeinde Hinte bildet einen Schiedsamtsbezirk.
Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Gemeinde Hinte für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl ist durch den Direktor des Amtsgerichts Emden zu bestätigen.
Aufgaben des Schiedsamtes:
Durchführung von Schlichtungsverfahren (außergerichtliche Streitbeilegung) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z.B. Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wahrung nachbarrechtlicher Belange, Beachtung von Hausordnungen) und in Strafsachen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung nach §§ 223, 223a, 230 Strafgesetzbuch, Bedrohung, Sachbeschädigung).
Zuständige Schiedsperson:
Klaus-Dieter Mertins
Kurt-Schumacher-Str. 76
Tel. 04925/88 36
Stellvertreter:
Heinrich Hallwaß
Klosterweg 1
Tel. 04925/82 62
Ansprechpartner

Arne Janssen
Raum 4Teamleiter Serviceteam Bürgerservice
04925 / 9211-33
04925 / 9211-99
janssen@hinte.de