Personalausweis
Jeder Deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Gültigkeit:
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von max. drei Monaten. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Personalausweise im alten Format, deren Laufzeit über den 01. November 2010 hinaus geht, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Bitte beachten Sie:
Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Anmeldung bzw. Ummeldung der Wohnung geändert werden.
Nach einer Namensänderung (z.B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Jugendliche unter 16 Jahren müssen das Formular „ Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten“ von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen.
Antragstellung:
- Die Beantragung eines Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
- Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist der/die Minderjährige in Bezug auf die Beantragung eines Personalausweises handlungsfähig und somit allein antragsberechtigt. Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
- Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige mehr als drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person möglich. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.
Bearbeitungsdauer:
Die Bundesdruckerei in Berlin stellt den Personalausweis her. Auf die in der Regel mehrere Wochen dauernde Bearbeitungszeit hat die örtliche Ausweisbehörde keinen Einfluss. Sollten Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen eine vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Sobald Sie von der Bundesdruckerei die Mitteilung der PIN Nummer erhalten, liegt auch Ihr Ausweis in der Regel zur Abholung bereit.
Notwendige Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist
- Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
- 1 biometrisches Passfoto. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel auf der Seite der Bundesdruckerei Berlin.
- Fingerabdrücke können auf Wunsch des Antragstellers abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie z. B. Polizei oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Gebühren:
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
- Erstmaliges Aktivieren der Online Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei Vollendung des 16. Lebensjahres ist gebührenfrei
- 6,00 Euro für nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei
- 6,00 Euro für das Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
- Ändern der Anschrift bei Umzügen ist gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall ist gebührenfrei
- 6,00 Euro für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Ausweis weg?
- Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollten Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen.
- Am einfachsten geht dies über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (von Deutschland aus dem deutschen Festnetz sowie allen Mobilfunknetzen kostenfrei). Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zur zusätzlichen Sicherheut ist der Sperr-Notruf auch über +49 (0)30 40 50 40 50 erreichbar
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde
- Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden
- Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig.
- Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden
- Sie können die Sperrung auch direkt hier im Bürgerbüro veranlassen
- Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben
Ansprechpartner

Anita Schmidt
Raum 2Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-32
04925 / 9211-99
schmidt@hinte.de

Katharina Feiler
Raum 3Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-31
04925 / 9211-99
feiler@hinte.de

Hilke Hausmann
Raum 1Serviceteam Bürgerservice; Friedhofswesen
04925 / 9211-15
04925 / 9211-99
hausmann@hinte.de