Oberflächenentwässerung
Unter dem Begriff der Oberflächenentwässerung ist die Ableitung des auf allen befestigten und unbefestigten Flächen anfallenden Regenwassers gemeint.
Diese Ableitung geschieht im hiesigen Raum durch Rohrleitungen und Gräben. Letztendlich mündet sämtliches im Gebiet des Landkreises Aurich anfallendes Niederschlagswasser über die Sielwerke in der Nordsee.
Fast alle Gräben, die letztendlich der Ableitung von Oberflächenwasser dienen, unterliegen den Bestimmungen der Wassergesetze, sprich dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Niedersächsischen Wassergesetz. Es wird unterschieden zwischen Gewässern I., II. und III. Ordnung (u.a. Schaugräben).
Alle hiesigen Gewässer dienen sicherlich in erster Linie der Entwässerung der Flächen. Sie sind jedoch auch Bestandteil des Naturhaushaltes und dementsprechend zu behandeln.
Um die Entwässerung aufrecht zu erhalten, müssen die genannten Gewässer unterhalten werden.
Ansprechpartner

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