Kinderreisepässe
Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.
Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass er fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.
Ein Kinderreisepass wird für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und muss unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Seit 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Der Verlust des Kinderpasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist in der Regel das Einwohnermeldeamt, in dessen Gemeinde/Stadt Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bitte beachten Sie: Der Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen beantragt werden.
Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muss das Formular “ Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten” ausgefüllt und unterzeichnet mitgebracht werden. Wird das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird, muss dies durch den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.
Das Kind muss, sofern es schon alleine schreiben kann, mit vorstellig werden, damit der Antrag hier unterschrieben werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 Euro.
- Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer werden 6,00 Euro berechnet.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweis: Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Da es sich in diesen Fällen um Passersatzdokumente handelt, werden sie nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Bitte machen Sie sich vor jeder Auslandsreise kundig, ob und unter welchen Bedingungen der Einreisestaat diese Dokumente anerkennt.
Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des Passgesetzes.
Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abrufen.
Ansprechpartner

Anita Schmidt
Raum 2Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-32
04925 / 9211-99
schmidt@hinte.de

Katharina Feiler
Raum 3Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-31
04925 / 9211-99
feiler@hinte.de

Hilke Hausmann
Raum 1Serviceteam Bürgerservice; Friedhofswesen
04925 / 9211-15
04925 / 9211-99
hausmann@hinte.de