Beglaubigungen
Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original Beschreibung:
Wir können Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Bitte beachten Sie: Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir nicht beglaubigen. Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
Rechtliche Grundlagen:
- Verwaltungsverfahrensgesetz
Gebühren:
- 2,00 € pro erster Seite, jede weitere Seite des gleichen Schriftstückes 1,00 €
Ansprechpartner

Anita Schmidt
Raum 2Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-32
04925 / 9211-99
schmidt@hinte.de

Katharina Feiler
Raum 3Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-31
04925 / 9211-99
feiler@hinte.de

Hilke Hausmann
Raum 1Serviceteam Bürgerservice; Friedhofswesen
04925 / 9211-15
04925 / 9211-99
hausmann@hinte.de