Auskünfte aus dem Melderegister
Jedermann kann über eine dritte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gegenüber der zuständigen Stelle das Recht auf kostenfreie Auskunft über die zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten, Unterrichtung über die zu ihrer oder seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte sowie über die Einrichtung von Übermittlungssperren.
Einfache Melderegisterauskunft:
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die zuständige Stelle über einzelne bestimmte Einwohner/innen ihrer Stadt bzw. Gemeinde folgende Auskünfte:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen.
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit die zuständige Stelle jede Verwechslung ausschließen kann. Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre besteht. Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist das berechtigte Interesse für die Auskunftserteilung glaubhaft zu machen.
Welche Gebühren fallen an?
- Melderegisterauskunft einfach: 9,00 Euro
- Melderegisterauskunft einfach – gewerblicher Zweck: 12,00 Euro
- Melderegisterauskunft erweitert: 20,00 Euro
Ansprechpartner

Anita Schmidt
Raum 2Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-32
04925 / 9211-99
schmidt@hinte.de

Katharina Feiler
Raum 3Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-31
04925 / 9211-99
feiler@hinte.de

Hilke Hausmann
Raum 1Serviceteam Bürgerservice; Friedhofswesen
04925 / 9211-15
04925 / 9211-99
hausmann@hinte.de