Bürgerservice
Der Bürgerservice ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit unserer Gemeindeverwaltung. Unser Spektrum an Dienstleistungen ist weit gefasst, deshalb finden Sie hier eine umfangreiche Sammlung von Hintergrundinformationen.
Wir sind für Sie da, wenn Sie einen Pass oder Ausweis benötigen, Beglaubigungen und Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen oder Wahlscheine brauchen, heiraten wollen, eine Geburt oder einen Todesfall anzeigen möchten.
Die Vorabinfos helfen Ihnen, lange Wege zu vermeiden und damit Zeit und Ärger zu sparen. Wir erläutern Ihnen, welche Unterlagen und Dokumente Sie beispielsweise mitbringen müssen, um möglichst reibungslos und schnell zum gewünschten Ergebnis zu gelangen. Nutzen Sie das breite Angebot an Dienstleistungen Ihrer Gemeindeverwaltung – schließlich ist dies ein Teil unseres Services für Sie als Bürger!
- Alle Ansprechpartner aus dem Bereich Bürgerservice
- Alle Dienstleistungen aus dem Bereich Bürgerservice
Ansprechpartner

Katharina Feiler
Raum 3Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-31
04925 / 9211-99
feiler@hinte.de

Anita Schmidt
Raum 2Serviceteam Bürgerservice; Standesbeamtin
04925 / 9211-32
04925 / 9211-99
schmidt@hinte.de

Hilke Hausmann
Raum 1Serviceteam Bürgerservice; Friedhofswesen
04925 / 9211-15
04925 / 9211-99
hausmann@hinte.de
Meldungen
Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen gem. § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Gemeinde Hinte keine Präsenzsitzungen statt.
Der Rat der Gemeinde Hinte hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Aussetzung der Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt, die Erhebung von Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten ab Januar 2021 bis zur Einführung des Regelbetriebes auszusetzen.
Den Beschluss veröffentliche ich hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG.
Hinte, den 21.01.2021
Der Bürgermeister
U. Redenius