Bekanntmachungen
Ohne umfassend informiert zu sein, kann man nicht mitreden und nichts entscheiden. Oder man verpasst wichtige Neuigkeiten. Halten Sie sich auf dem Laufenden und nutzen sie dafür unseren News-Bereich!
Unser Service „Bekanntmachungen“ informiert Sie stets über die aktuellsten Entwicklungen in der Gemeinde, über Änderungen von Vorschriften und Gesetzen, neue Verordnungen und Regelungen, aber beispielsweise auch Stellenausschreibungen der Verwaltung. Darüber hinaus veröffentlichen wir hier die offiziellen Amtsblätter der Gemeinde Hinte und geben nützliche Tipps für den Alltag.
Ein regelmäßiger Blick auf unsere Bekanntmachungen lohnt sich also immer, damit Sie wissen, was in der Gemeinde und auch anderswo passiert. Schließlich wollen wir durch unsere Informationspolitik dazu beitragen, dass unsere Bürger sich auch aktiv am öffentlichen Leben in Hinte beteiligen können.
Begleitend zu den Erläuterungen hier stehen Ihnen aber auch unsere Mitarbeiter im Rathaus zur Verfügung, wenn Sie mehr wissen möchten. Die jeweils zuständigen Ansprechpartner finden Sie samt ihrer Kontakdaten auf unserer Webseite.
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14. Oktober 2020
Bekanntmachung Auslegung Jahresabschlusses der Energie Zukunft Hinte GmbH
Auf die anliegende Bekanntmachung der Auslegung des Jahresabschlusses der Energie Zukunft Hinte GmbH wird hingewiesen.
Bekanntmachung Auslegung Jahresabschluss 2019 EZHHinte, den 13.10.2020
S. Ukena
Geschäftsführer -
01. Oktober 2020
Bekanntmachung Verkehrssicherheit – Freihaltung von Sichtdreiecken
Im Laufe des Jahres wachsen Hecken, Sträucher und Bäume teilweise stark an und behindern damit häufig den Verkehr. Die Gemeinde Hinte weist aus gegebenen Anlass darauf hin, dass solche Anpflanzungen regelmäßig zurückzuschneiden sind. In vielen Fällen wird die generelle einzuhaltende Anfahrsicht nicht mehr gewährleistet. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer hat dabei grundsätzlich Vorrang gegenüber den Interessen der Grundstückseigentümer. Diese müssen ihren Verkehrssicherheitspflichten nachkommen. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen können Anpflanzungen von Hecken, Bäumen und Sträuchern, aber auch von Zäunen, Stapeln, Haufen und andere Bauten zu Sichtbehinderungen führen. Es ist daher zu beachten, dass Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich von solchen Bebauungen freizuhalten sind. Ein Sichtdreieck ist dabei der Sichtbereich, den ein Verkehrsteilnehmer beim Befahren einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße benötigt. Ist die Sicht eingeschränkt, ist ein Befahren häufig riskant, ein Sichtdreieck ist aus diesem Grund immer zu gewährleisten. Der Bewuchs in diesen Bereichen darf 80 cm nicht überschreiten, dasselbe gilt für die Höhe von Zäunen. Bäume, die in Sichtdreiecken stehen, müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Meter freigeschnitten sein. Um eine Gefährdung der Benutzerinnen und Benutzer der Geh- und Radwege auszuschließen, ist es auch hier erforderlich, die überragenden Sträucher und Äste zurückzuschneiden.
Ferner ist auch das Lichtraumprofil zu berücksichtigen. Dies müssen Grundstückseigentümer beachten, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen, sowie Geh- und Radwegen liegen. Der Lichtraum in der Höhe (der freie Raum) beträgt bei Geh- und Radwegen vor dem eigenen Grundstück 2,50 m und bei Fahrbahnen 4,50 m. Auch Straßenlaternen und Schilder müssen so freigestellt werden, dass sie ihre Funktion erfüllen können und Schilder problemlos zu lesen sind.
Betroffene Grundstückseigentümer werden gebeten, die entlang ihres Grundstückes auf den Geh- und Radweg ragenden Anpflanzungen unverzüglich zurückzuschneiden, damit diese uneingeschränkt wieder genutzt werden können. Die Gemeinde Hinte wird entsprechende Kontrollen durchführen und die Grundstückseigentümer ggf. entsprechend zum Rückschnitt etc. auffordern.Hinte, den 01.10.2020
Der BürgermeisterUwe Redenius
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10. August 2020
Ankündigung von Kartierungsarbeiten für Trassenplanung; Offshore-Netzanbindungssysteme DOLWIN4 und BORWIN4
Hiermit wird die Bekanntmachung der Firma Amprion GmbH „Ankündigung von Kartierungsarbeiten für Trassenplanung“ bekannt gegeben. Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie in der PDF Datei unter diesem Beitrag.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Bekanntmachung Amprion Kartierungsarbeiten für Trassenplanung -
29. Mai 2020
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hinte sowie der entsprechenden Genehmigung des Landkreises Aurich für das Jahr 2020
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hinte für das Jahr 2020 wird hiermit bekannt gemacht. Außerdem wird die entsprechende Genehmigung des Landkreises Aurich bekannt gemacht.
Haushaltssatzung 2020Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 02.06.2020 bis zum 10.06.2020 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Hinte, Zimmer 6, öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04925/921120 oder der E-Mail-Adresse wilhelm@hinte.de gebeten.
Hinte, den 29.05.2020
Der Bürgermeister
Redenius -
29. Mai 2020
Bekanntmachung des Haushaltsplanes der Gemeinde Hinte für das Jahr 2020
Der Haushaltsplan der Gemeinde Hinte für das Jahr 2020 wird hiermit bekannt gemacht.
Haushaltsplan 2020Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 02.06.2020 bis zum 10.06.2020 zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Hinte, Zimmer 6, öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 04925/921120 oder der E-Mail-Adresse wilhelm@hinte.de gebeten.
Hinte, den 29.05.2020
Der Bürgermeister
Redenius -
06. April 2020
Förderprojekt: Neubau der Brücke Süderriede in Bedekaspeler Marsch
Förderprojekt: Neubau der Brücke Süderriede in Bedekaspeler Marsch
„Ländlicher Wegebau“
Mit dieser Maßnahme wird der Bau/Ausbau von Wegen zur Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Flächen einschließlich erforderlicher Brücken und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes unterstützt.
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems bewilligte mit Bescheid vom 12.03.2020 eine Zuwendung in Höhe von 488.970,64 €.
Dieses Vorhaben wird gefördert durch das Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014 bis 2020 (Pfeil) mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Zuwendung wird außerdem aus Landes- und Bundesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gewährt.
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18. Februar 2020
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters vom 16.02.2020
Der Wahlausschuss der Gemeinde Hinte hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.02.2020 das Wahlergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hinte vom 16.02.2020 festgestellt. Die Feststellungen des Wahlausschusses werden hiermit gemäß § 45l Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) öffentlich bekannt gemacht.