13. November 2020
Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Nach den §§ 36 Abs.2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetz (BMG) haben die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten
- an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten
- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (Altersjubiläen i.d.S. sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)
- an Adressbuchverlage
widersprechen kann.
Gem. § 36 Abs. 2 BMG ist eine Datenübermittlung von Daten zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden, nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten regelmäßig übermitteln. Gem. § 42 Abs. 3 BMG wird hiermit auf das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften hingewiesen.
Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, an die Gemeinde Hinte, Bürgerbüro, Brückstraße 11 a, 26759 Hinte zu richten.
Pro Person muss eine separate Widerspruchserklärung abgegeben werden. Diese muss mindestens Familienname, Rufname, Geburtsdatum und Anschrift enthalten und muss von jedem Erklärenden unterschrieben sein.
Schon früher bei der Gemeinde Hinte eingereichte Widerspruchserklärungen behalten Ihre Gültigkeit und werden weiterhin berücksichtigt.
Wer von dem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch macht, hat keinen Anspruch auf nachträgliche Berichtigung oder Wiedergutmachung eines Nachteils, der ihm durch dieses Versäumnis entstehen könnte.
Hinte, 13.11.2020
Der Bürgermeister
In Vertretung
Ukena
Weitere Bekanntmachungen
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05. März 2021
Ortsübliche Bekanntmachung von Vorarbeiten nach § 44 EnWG im Bereich der Gemeinde Hinte
ANKÜNDIGUNG VON BAUGRUNDUNTERSUCHUNGEN INKL. KAMPFMITTELERKUNDUNGEN
Den vollständigen Wortlaut der Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Amprion.
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22. Februar 2021
Bekanntmachung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses zum Planfeststellungsbeschluss vom 17.02.2015 – Az.: 3312-05020-8.1 BorWin4 Land – ursprünglich für die Errichtung und den Betrieb der Landtrasse der Netzanbindung BorWin 4 der Offshore-Plattform BorWin delta, mit Änderungsbescheid vom 28.05.2018 – Az.: P233-05020-58 – nunmehr für die Errichtung und den Betrieb der Landtrasse der Netzanbindung DolWin 5, 600 kV-DC-Leitung DolWin epsilon-Emden/Ost
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 21.12.2020 – 5135-05020-61 DolWin 5 Land Änderung, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, kann mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom
02.03.2021 bis einschließlich zum 15.03.2021
auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/startseite unter dem Titel „Netzanbindung DolWin 5, 600 kV-DC-Leitung DolWin epsilon – Emden/Ost Abschnitt Landtrasse; 1. Planänderung“ eingesehen werden.
Die Auslegung erfolgt in elektronischer Form aufgrund des § 3 Absatz 1 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG).
Daneben liegt der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans nach § 3 Absatz 2 Satz1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Gemeinde Hinte, im Rathaus, Brückstraße 11 a, 26759 Hinte während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus: Montag-Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19) ist das Rathaus der Gemeinde Hinte für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Einsicht kann für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann bei der Gemeinde Hinte telefonisch unter der Nummer 04925-921160 oder unter der E-Mail-Adresse kuhlmann@hinte.de vereinbart werden.
Daneben liegt der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans nach § 3 Absatz 2 Satz1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Emden, im Verwaltungsgebäude 2, Ringstraße 38b, im Sozialraum während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 14.30 bis 17.00 Uhr. Aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2/COVID-19) ist das Rathaus der Stadt Emden für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Einsicht kann für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann bei der Stadt Emden telefonisch unter der Nummer 04921/871416 oder unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@emden.de vereinbart werden.
Sollte das Rathaus während des v. g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.
Darüber hinaus nimmt die NLStBV auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als zusätzliches Informationsangebot bietet die NLStBV daher gem. § 3 Absatz 2 Satz 2 PlanSiG den Versand der Unterlagen auf einem Datenträger an. Wenden Sie sich hierzu bitte per Mail an die NLStBV: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de oder schriftlich an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite www.hinte.de der Gemeinde Hinte sowie auf der Internetseite der Stadt Emden www.emden.de eingesehen werden.
Hinte, den 20.02.2021 Der Bürgermeister Uwe Redenius
Emden, den 20.02.2021 Der Oberbürgermeister Tim Kruithoff
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22. Februar 2021
12. Sitzung des Ausschusses für Innere Dienste
am Dienstag, den 02.03.2021 um 17:00 Uhr
in der Mensa IGS Krummhörn-Hinte, Standort Hinte
Cirkwehrumer Straße 17, 26759 HinteTagesordnung:
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21. Januar 2021
Bekanntmachung von Ratsbeschlüssen gem. § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Derzeit finden aufgrund der Corona-Pandemie in der Gemeinde Hinte keine Präsenzsitzungen statt.
Der Rat der Gemeinde Hinte hat mit Zustimmung von mehr als vier Fünftel seiner Mitglieder folgenden Beschluss im Umlaufverfahren gefasst:
Beratungsgegenstand:
Beratung und Beschlussfassung über die Aussetzung der Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in KindertagesstättenBeschluss:
Der Rat der Gemeinde Hinte beschließt, die Erhebung von Elternbeiträge und Entgelte für die Verpflegung in Kindertagesstätten ab Januar 2021 bis zur Einführung des Regelbetriebes auszusetzen.Den Beschluss veröffentliche ich hiermit gemäß § 182 Abs. 2 NKomVG.
Hinte, den 21.01.2021
Der Bürgermeister
U. Redenius -
21. Dezember 2020
Offshore Netzanbindungssysteme DolWin4 und BorWin 4; Ankündigung von Vermessungsarbeiten für die Trassenplanung
Hiermit weisen wir auf ein Schreiben der Firma K2 Engineering GmbH hin, welche von der Firma Amprion Offshore GmbH mit der Planung und Trassierung der o.g. Projekte beauftragt wurde.
Den Wortlaut des Schreibens und die Liste der betroffenen Flurstücke finden Sie nachstehend.
Anschreiben K2 Engineering Ankündigung Vermessungsarbeiten